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Endlich bessere Unterstützung für Alleinerziehende

Gemeinsam mit meinen CDU-Kollegen im Familienausschuss habe ich es schon lange gefordert, jetzt wird es endlich Gesetz: die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Mit dieser Leistung springt der Staat ein, wenn der oder die Ex keinen bzw. zu wenig Unterhalt zahlt – bislang jedoch nur bis zum 12. Lebensjahr und für maximal 72 Monate. Das ändern wir jetzt. Ab dem 1. Juli 2017 können Kinder die Unterhaltsvorschussleistung bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Begrenzung bekommen. Das ist mir besonders wichtig, denn wir sprechen hier nicht über eine soziale Leistung, sondern über das Recht des Kindes. Bis zuletzt gab es noch Gespräche zwischen Bund und Ländern. Dabei ging es vor allem um die Finanzierung, die zu einem großen Teil von den Ländern getragen wird. Die Einigung sieht nun vor, dass der Bund seine Beteiligung an den Kosten von 33,5 Prozent auf 40 Prozent erhöht. Auch wegen des Starts der Neuregelung gab es noch Gesprächsbedarf. Die Kommunen brauchen die nötige Zeit, um die Änderungen umzusetzen. Darum tritt die Neuerung nun erst zum 1. Juli, statt wie geplant rückwirkend zum 1.1.17 in Kraft.

 

Christina Schwarzer 2017-01-27T12:32:31+00:00 27. Januar 2017, 12:23 |Categories: Bundestag aktuell|
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